brauche euren Rat und zwar geht es um meinen Vermieter und um meinen Mitvertrag.
Da meine Auswanderung ins Ausland bevorsteht, habe ich meinen Mietvertrag schriftlich gekündigt. Natürlich fristgerecht. Nun liegt das Probleme dass mein Einschreiben mit Rückschein nicht abgeholt worden ist. Telefonisch ist der ebenso unerreichbar. Die Mietbeträge werden per Lastschrift bezahlt . Was soll ich denn tun?
Ein einfacher Brief wäre rechtlich sicherer gewesen. Der Inhalt des Schreibens gilt nämlich spätestens nach drei Tagen als zugegangen. Damit wäre die Kündigung wirksam und du könntest fristgerecht aus der Wohnung raus und die Lastschriftsgenehmigung zurückziehen.
Was ist denn draus geworden?
Email schreiben, anrufen, schriftlichen Brief in seinen Briefkasten werden!
Wenn alles nichts bringt ein Zettel direkt an die Tür und mit juristischen Maßnahmen drohen...
24. November 2015 um 12:34