Hallo,
brauche ich eigentlich vom Vater meiner beiden Kinder (gemeinsames Sorgerecht) ein schriftliches Einverständnis zum Ummelden? Gemeinsames Haus verkauft, wir müssen dieses Jahr noch ausziehen.
Ihr habt gemeinsames Sorgerecht und daher gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ummelden ist eine Frage des ABR und daher muss der Vater mit unterschreiben und einverstanden sein.
Ein geplanter Umzug muss auf jeden Fall gemeinsam erörtert werden, da es ja auch die Besuchsverhältnisse womöglich ändert. Nur bei Angelegenheiten des täglichen Lebens wäre das nicht nötig.