Einverständnis zum Ummelden?

Marie-Louise. Beiträge 55 Mitglied seit Mittwoch November 7, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 - Geändert am 17. April 2019 um 04:38
Nasti90 Beiträge 20 Mitglied seit Freitag Dezember 11, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Dezember 17, 2015 - 11. Dezember 2015 um 17:17
Hallo,
brauche ich eigentlich vom Vater meiner beiden Kinder (gemeinsames Sorgerecht) ein schriftliches Einverständnis zum Ummelden? Gemeinsames Haus verkauft, wir müssen dieses Jahr noch ausziehen.

2 Antworten

amna amuna Beiträge 89 Mitglied seit Dienstag Juni 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 12, 2015 11
Geändert am 17. April 2019 um 04:40
Ihr habt gemeinsames Sorgerecht und daher gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ummelden ist eine Frage des ABR und daher muss der Vater mit unterschreiben und einverstanden sein.
1
Nasti90 Beiträge 20 Mitglied seit Freitag Dezember 11, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Dezember 17, 2015 5
Geändert am 17. April 2019 um 04:40
Ein geplanter Umzug muss auf jeden Fall gemeinsam erörtert werden, da es ja auch die Besuchsverhältnisse womöglich ändert. Nur bei Angelegenheiten des täglichen Lebens wäre das nicht nötig.
1