zu den Äckern: Naja, in einer Zugewinngemeinschaft gehört ein Erbe/eine Schenkung (?) zum privilegierten Erwerb - falls sie das alles geerbt/geschenkt bekommen hat. Das heißt das zählt zum anfangsvermögen deiner Bekannten. lediglich der zugewinn vom Tag des Erwerbs bis zum Ende der Ehe muss so ausgeglichen werden.
Für das gemeinsame Grundstück sieht`es komplizierter aus: durch das Miteigentum des mannes hat er Anspruch auf hälftigen ausgleich. ggf. muss deine Bekannte ihren mann auszahlen...oder aber die eheluete einigen sich über den verkauf und teilen den kauferlös.