Hallo Ihr Lieben,
ist meine Info richtig, dass bei getrennt lebender Situation der Partner kein Anrecht auf ein Erbe hat, welches die getrennt lebende Frau durch Tod Ihrer Mutter erhält? Gibt es da eine Höchstsumme? Oder hat jemand andere Erfahrungen gemacht?
Danke für eure Antworten schon mal im Vorfeld!
Hallo,
Erbschaften gelten als privilegierter Erwerb und sind damit nicht ausgleichspflichtig. In einer Zugewinngemeinschaft ist lediglich der Zugewinn zwischen Erwerbstag und Eheende auszugleichen. Wurde Gütergemeinschaft vereinbart, gilt das Erbe in der Regel als gemeinsames Vermögen, d.h. es steht jedem jeweils zur Hälfte zu.