Nachzug Familienangehörige von EU-Bürgern

Gelöst
EvaHU Beiträge 1 Mitglied seit Freitag Januar 8, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 8, 2016 - Geändert am 2. Januar 2019 um 19:44
 Gesperrt profil - 13. September 2018 um 07:41
Hallo,

ich hätte eine Frage bezüglich der Thema "Familienzusammenführung für Familienangehörige der EU- Bürger".
Nämlich meine Kinder und ich habe ungarische Staatsbürgerschaft und möchten nach Berlin umziehen, da meine Mutter dort lebt.
Da mein Mann keine EU Staatsbürgerschaft hat, wissen wir nicht, wie es bei ihm laufen soll: Kann er mit uns gleichzeitig nach Deutschland umziehen und in Berlin einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen? Oder soll er in Serbien bleiben und warten, bis ich drei Löhne bekomme und erst dann nach Berlin kommen? Oder reicht es, dass ich bei der Ausländerbehörde nur meinen Arbeitsvertrag mitbringe?

Ich Danke Ihnen im Voraus!
MfG,

EvaHU

2 Antworten

Gesperrt profil
13. September 2018 um 07:41
Hallo,

zu dem Thema haben wir diesen Artikel hier bei CCM Recht & Finanzen.

Gruß vom CCM-Team
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Frollo Beiträge 40 Mitglied seit Freitag November 13, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 28, 2016 27
Geändert am 2. Januar 2019 um 19:45
Hallo,

zur Zeit blickt aufgrund der Flüchtlinge keiner mehr so genau durch, welche Unterlagen wann wo eingereicht werden müssen.

Grundsätzlich kann der Mann natürlich als Besucher mitkommen - sofern er einen biometrischen Pass hat, der NICHT von der Koordinaciona uprava ausgestellt wurde, braucht er kein Visum.

Dann müsst ihr euch wohl oder übel so schnell wie möglich durch den bürokratischen Dschungel kämpfen.

Gruß,
Frollo
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Hallo Frollo,

vielen Dank für deine Antwort.
Ich habe auch der Ausländerpolizei geschrieben und eine Antwort bekommen, wo steht, dass mein Mann mit mir einreisen darf. Er soll sich in die Ausländerbehörde melden und dort bekommt er die Aufenthaltskarte. Problem gelöst :)
Er hat einen biometrischen Pass, nur habe ich keine Ahnung was "kondiciona uprava" sein soll (das verstehe ich, kenne aber die Bedeutung nicht). Bei uns werden die Pässe von dem Ministerium für Innere Angelegenheiten ausgestellt.

Vielen Dank
MfG,

Eva
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