toxer
Beiträge1Mitglied seitFreitag 22 Januar 2016StatusMitgliedZuletzt online:22 Januar 2016
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22 Jan 2016 à 19:39
KathrinV
Beiträge47Mitglied seitDienstag 16 August 2016StatusMitgliedZuletzt online:28 März 2018
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29 Nov 2016 à 16:11
Guten Tag zusammen
Ich bin seit 9 Jahren in einem Betrieb unter 10 Mitarbeitern und meine Kündigungsfrist ist 4Wochen zum Quartalsende.
Mein Chef will uns alle wegen Schließung des Betriebs zum 29.02.2016 oder zum nächstmöglichen Termin ( so soll der Text der Kündigung lauten) kündigen
-Ist die gesetzliche Kündigungsfrist für langjährige Mitarbeiter anzuwenden?
-Ist die Kündigung mit dem unkorrekten Termin und der Formulierung so rechtens?
- Ist die kündigung auch wirksam wenn die Firma danach weiter besteht?
Kann mir Jemand bei den Fragen weiter helfen
herzlichen Dank und Gruß
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Palulah
Beiträge17Mitglied seitDonnerstag 28 Januar 2016StatusMitgliedZuletzt online:28 Januar 20164 28 Jan 2016 à 10:12
Hey Toxer,
in BGB 622 steht das ein AN mit 4 Wochenfrist zur MItte oder Ende des MOnats gekündigt werden kann. Die länge der Betriebszugehörigkeit scheint nur relevant wenn im Vertrag Bezug auf das BGB genommen wird. SO verstehe ich das zumindest.
Grüße!
Bei einer Unternehmenspleite können sich die arbeitsvertraglichen Kündigungsfristen verkürzen. Doch in welchem Umfang, ist von den betrieblichen Bestimmungen, von der Unternehmensgröße, vom Prozess des Insolvenzverfahrens usw. ab. Das kann man also wegen der Vielzahl an Faktoren nicht pauschal beantworten. Stellt sich aber heraus, dass die Verkürzung der Kündigungsfristen nicht rechtens sind, würde ich mich an einen Betriebsrat wenden. Die Bedeutung solcher arbeitsrechtlichen Organisationen sowie die Weiterbildungen wie Seminare in diesem Bereich werden meist unterschätzt.
MatzeLemann
Beiträge3Mitglied seitSonntag 24 Juli 2016StatusMitgliedZuletzt online:24 Juli 20163 24 Jul 2016 à 18:26
- Ist die kündigung auch wirksam wenn die Firma danach weiter besteht?
Nein, die Kündigung wurde aus dem Grund der Schließung ausgesprochen und wenn dieser Grund weg fällt, dann ist die Kündigung nicht mehr auf zu erhalten. Es wird aber gerne so gehandhabt, dass die alte Firma einfach durch den Konkurs geht und nebenbei wird eine neue Firma eröffnet und kauft dann die Immobilie etc., muss dann aber die alte Belegschaft nicht mit übernehmen.
mirsomir
Beiträge116Mitglied seitSonntag 5 Januar 2014StatusMitgliedZuletzt online:11 Juli 202214 28 Nov 2016 à 11:29
Ich denke dass bei Insolvenz es ein bisschen ausser der Norm ist.
Ausserdem in Betrieben unter 10 Mitarbeitern kann doch sowieso anders gekündigt werden, oder?