Schüler sollten grundsätzlich nur in solchen Betrieben ein Praktikum absolvieren, in denen sie keine gefährlichen Arbeiten verrichten müssen. Arbeiten unter gefährlichen Bedingungen (z.B. durch Lärm, Gefahrstoffe, Chemikalien), bei denen eine mögliche Gesundheitsgefährdung besteht, sind nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt:
- bei einer betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung des Betriebes wodurch u.a erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sichergestellt werden,
- bei Unterschreitung bestimmter Gefahrstoffgrenzen sowie persönliche Schutzausrüstung steht zur Verfügung,
- bei Sicherstellung einer fachkundigen und volljährigen Aufsicht.
Ich denke schon, dass er das dürfen wird. Wieso auch nicht? Dafür ist ein Praktikum ja da, um mal in den Job hereinzuschnuppern und zu sehen, ob er einem gefällt.
Viele Jugendliche interessieren sich für die Arbeit mit Elektrogeräten. Darunter fällt oftmals auch der Dickenhobel. Generell gibt es für die Nutzung eines solchen Gerätes keine Altersbeschränkung, jedoch sollte man gerade im privaten Bereich ein gewisses Verantwortungsbewusstsein an den Tag legen. Generell empfiehlt sich die Benutzung erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Ist jedoch eine Aufsichtsperson dabei, kann man das Gerät auch unter der Volljährigkeit bedienen.