In der LV der Frau ist der Ehegatte als Begünstigter eingetragen.
Im Testament hat sie aber darauf hingewiesen, dass alle Leistungen aus Versicherungen ihre Tochter bekommen soll. Was gilt jetzt? Der Begünstigte in der LV oder der Begünstigte laut Testament?
Die Versicherung hat das Testament gesehen und geschrieben, es würde nicht zum Nachlass gehören.
Die Bezugsberechtigung war mit der Versicherung vertraglich vereinbart. Dieser Vertrag zugunsten Dritter kann testamentarisch nur geändert werden, wenn das so mit der Versicherung vereinbart war. Ohne Vereinbarung zählt die vereinbarte Bezugsberechtigung. Die anderweitige Vefügung im Testament ist wirkungslos.