Gültigkeit Nebenabrede mit Minderjähriger

Gelöst
fschulte Beiträge 1 Mitglied seit Montag 22 August 2016 Status Mitglied Zuletzt online: 22 August 2016 - 22 Aug 2016 à 11:53
 Gesperrt profil - 8 Sep 2018 à 03:51
Guten Tag,

meine Tochter absolviert bei einem Unternehmen ein duales Studium und hat dort einmal einen Ausbildungsvertrag (für die Ausbildung an sich) und eine Nebenabrede (die sie zur Rückzahlung der Studiumskosten, falls sie das Unternehmen vor einer Anschlussfrist von 3 Jahren nach Abschluss des Bachelors verlässt, verpflichtet) unterschrieben.

Den Ausbildungsvertrag an sich haben meine Frau und ich als gesetzliche Vertreter unterschrieben, da sie zum Zeitpunkt der Unterschrift noch minderjährig war. 3 Monate später, als meine Tochter die Zusage für das Duale Studium bekommen hat, unterschrieb sie die oben beschriebene Nebenabrede selbstständig als Minderjährige, ohne uns über die vereinbarten Rückzahlungsmodalitäten in Kenntnis zu setzen.

Ist diese Nebenabrede überhaupt rechtswirksam?

Zur Info, zum Zeitpunkt der Unterschrift des Ausbildungsvertrages war noch nicht sicher, dass unsere Tochter dort auch ein duales Studium absolviert und somit ist in dem Ausbildungsvertrag auch kein Verweis auf die Nebenabrede.

Vielen Dank für die Hilfe.

Frank Schulte

2 Antworten

Gesperrt profil
8 Sep 2018 à 03:51
Hallo,

die Nebenabrede ist als Ausbildungsvertrag anzusehen und bei Minderjährigen nicht gültig ohne die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter. Unseren Artikel zu dem Thema finden Sie hier.

Gruß vom CCM-Team
Gruenewald Beiträge 2 Mitglied seit Mittwoch 31 August 2016 Status Mitglied Zuletzt online: 31 August 2016
31 Aug 2016 à 22:35
Das ist ein spannendes Thema, ich hätte jetzt gesagt, dass diese Nebenabrede nicht gültig ist, da sie sie gar nicht hätte unterschreiben dürfen.