Guten Tag,
ich habe bei einem Versandhaus bestellt und auch meine Ware erhalten. Tags darauf kam eine weitere Sendung (anderen Inhaltes) von diesem Versandhaus, adressiert auch an mich. Diese Sendung war jedoch - laut beiliegender Rechnung - für einen Nachnamensgleichen, 800 km entfernt Wohnenden gedacht. Dessen Kundennummer war meine plus 1, also wahrscheinlich war er zufällig der nächste Besteller nach mir. Ich habe beim Versandhaus angerufen und dies sowie meine E-Mail-Adresse mitgeteilt, damit mir ein Rücksendeetikett zugeschickt werden solle. Dies ist jetzt ohne weitere Aktion schon länger her, ich werde nicht weiter da hinterhertelefonieren (Warteschleife etc.).
Wie lange muss ich nun diese Sendung aufbewahren?
Herzlichen Dank für Rückmeldungen,
Mit freundlichem Gruß
Lutz
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hat das Versandhaus die Rücksendung letztlich organisiert?
Ist die nicht bestellte Ware für einen anderen Empfänger bestimmt, muss sie zurückgeschickt werden und der falsche Empfänger muss sie im Höchstfall drei Jahre lang aufbewahren (§§ 195, 199 BGB). So lange gilt der Herausgabeanspruch des Versandhauses (§ 985 BGB). Ansonsten muss der falsche Empfänger Wertersatz leisten (§ 818 Absatz 2 BGB).
Also kommt er ums "Hinterhertelefonieren" nicht herum, wenn er die Ware nicht so lange aufbewahren will.
Grundsätzlich darf der Empfänger das behalten (§ 241a BGB). Dort steht, er muss nicht herumtelefonieren, ganz im Gegenteil, das könnte bedeuten, er nimmt das Geschäft nachträglich an.
Nur wenn es ein Irrtum z.B der Post ist, er also nicht der aufgedruckte Empfänger der Ware ist, dann muss er es dem richtigen Empfänger zustellen (Entweder bei der Post abgeben zum Zustellen an den richtigen Empfänger, oder einfach dem Nachbarn herüberbringen.
Ich würde im Internet einfach den Absender kontaktieren und ihm mitteilen, dass die Ware falsch geliefert wurde, und eine Gebühr wegen Aufbewahrung verlangen, wenn die Ware noch länger bei ihnen zu Hause ist. Sie werden merken, wie schnell die falsch gelieferte Ware wieder abgeholt wird.
Finre
Beiträge6Mitglied seitMittwoch Februar 20, 2019StatusMitgliedZuletzt online:März 5, 20193 20. Februar 2019 um 10:30
Und warum genau sollte jetzt jemand diese Gebühr bezahlen wenn er damit nichts zu tun hat?
Warum sollte ich Herrn XY glauben, dass er mein Paket hat und dies für mich aufbewahrt?
Auf welcher Grundlage kann man von fremden Personen einfach so Geld verlangen?
Ich kann ihn informieren, wenn er dann die Geschichte in seine Hand nimmt ist das gut. Wenn nicht werde ich mich ja drum kümmern müssen.
PixiSonnenschwein
Beiträge1Mitglied seitMontag Mai 3, 2021StatusMitgliedZuletzt online:Mai 3, 2021
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Finre
Beiträge6Mitglied seitMittwoch Februar 20, 2019StatusMitgliedZuletzt online:März 5, 2019 3. Mai 2021 um 12:19
Vom ABSENDER, nicht vom eigentlichen Empfänger. Genau lesen!
21. Januar 2022 um 10:35
4. Juli 2023 um 22:46
Komisch, im Artikel https://www.recht-finanzen.de/contents/1112-nicht-bestellte-ware-erhalten-was-tun steht genau das Gegenteil:
Grundsätzlich darf der Empfänger das behalten (§ 241a BGB). Dort steht, er muss nicht herumtelefonieren, ganz im Gegenteil, das könnte bedeuten, er nimmt das Geschäft nachträglich an.
Nur wenn es ein Irrtum z.B der Post ist, er also nicht der aufgedruckte Empfänger der Ware ist, dann muss er es dem richtigen Empfänger zustellen (Entweder bei der Post abgeben zum Zustellen an den richtigen Empfänger, oder einfach dem Nachbarn herüberbringen.