Zutritt zu gemeinsamer Wohnung

Scarabeo - Geändert am 28. Januar 2019 um 06:03
Dreisatz Beiträge 31 Mitglied seit Dienstag März 13, 2018 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 29, 2018 - 29. Juni 2018 um 07:42
Guten Tag,

ich bin Ende April aus unserer gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Der Mietvertrag läuft auf uns beide und ich zahle auch noch die Miete mit.
Nun hat mein Ex aber die Schlösser ausgetauscht und ich komme nicht mehr an meine restlichen Sachen. Ich will diese nun abholen, aber er besteht darauf, dass ich dies nur darf, wenn er anwesend ist. Das ist aber fast unmöglich, da er arbeitet, wenn ich frei habe, und andersherum.
Darf er mir den Zutritt einfach so verweigern? Eigentlich ja nicht!
Vielen Dank für eure Hilfe!

1 Antwort

Hohness Beiträge 13 Mitglied seit Freitag Juni 15, 2018 Status Mitglied Zuletzt online: August 28, 2018 7
Geändert am 11. Januar 2019 um 05:15
Rein rechtlich gesehen, sofern kein anderer Grund vorliegt, beziehungsweise ein Gericht das so entschieden hat, dass du dort nicht eintreten darfst, kann er dir den Zutritt angesichts deiner Angaben nicht verwehren, nein. Er hätte also keinen Anspruch darauf, dass er unbedingt anwesend sein muss - immerhin ist es nach wie vor eure Wohnung und es gibt keine Auflage gegen dich. Mehr ein soziales als rechtliches Problem.
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Dreisatz Beiträge 31 Mitglied seit Dienstag März 13, 2018 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 29, 2018 4
29. Juni 2018 um 07:42
Ja das stimmt. Er kann ihn nicht verwehren!
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