Kaufpreis bei Vorkaufsrecht der Gemeinde

Gelöst
PeterJoachim - Geändert am 22. Mai 2018 um 02:05
 Gesperrt profil - 22. Mai 2018 um 02:35
Guten Tag,
Ich besitze ein Haus, die Gemeinde hat im Grundbuch Vorverkaufsrecht mit dem Hintergrund eines Sanierungsplan (Abriss). Muß ich zum Schätzpreis an die Gemeinde verkaufen obwohl ich ein weit aus besseres Angebot von mehreren Kaufinteressenten habe?
Kann ich enteignet werden wenn ich nicht an die Gemeinde verkaufe?

1 Antwort

Normalerweise tritt die Gemeinde in den verhandelten Kaufvertrag als Käufer ein und muss dann auch den ausgehandelten Kaufpreis zahlen. Dieser entspricht in der Regel dem Verkehrwert der Immobilie. Liegt der ausgehandelte Kaufpreis (weit) über dem Verkehrswert, dann kann die Gemeinde darauf bestehen, nur den Verkehrswert zu zahlen. Wenn Sie als Verkäufer damit nicht einverstanden sind, können Sie nur ganz auf den Kauf verzichten. Sie behalten dann einfach weiterhin Ihre Immobilie. Enteignet werden Sie nicht.

Das Vorgehen ist wie folgt: Sie müssen zunächst einen notariell beglaubigten Vertrag abschließen mit einem Dritten über den Verkauf der Immobilie, in dem Sie sich ein Rücktrittsrecht einräumen lassen. Dann müssen Sie die Gemeinde als Vorkaufsberechtigten informieren. Diese hat dann zwei Monate Zeit, um in den bestehenden Vertrag als Käufer einzutreten.

Um Notarkosten zu vermeiden (auch für den Käufer, der dann leer ausgeht), sollten Sie vorab mit der Gemeinde sprechen. Eventuell verzichtet sie auf ihr Vorkaufsrecht oder Sie können von vornherein mit ihr einen Verkauf zu einem akzeptable Preis aushandeln. Ansonsten bleibt nur der Weg über einen bestehenden Kaufvertrag, in dem Sie sich aber vor Schadenersatzansprüchen des Dritten absichern müssen. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Notar.

Aus Fairness sollten Sie dem Kaufinteressenten gegenüber mit offenen Karten spielen. Wenn er von dem Vorkaufsrecht weiß, wird er vielleicht keinen notariellen Kaufvertrag abschließen wollen, den er bezahlen muss. Wenn er es aber nicht weiß, wird er sich sehr ärgern. Denken Sie daran, dass der Gemeinde das Vorkaufsrecht auch nur dann zusteht, wenn es dem Allgemeinwohl dient. Ein Verkauf zum Verkehrswert ist dann eben die faire Lösung für alle, die der Gesetzgeber vorsieht - vor der Möglichkeit des Einzelnen, eine Immobilie auch überteuert verkaufen zu können.

Herzliche Grüße vom CCM-Team
3