Wenn mein Vater mit seiner Frau gemeinsam auf alle Konten und Immobilien eingetragen sind, besteht dann Gütertrennung? Soweit ich erfahren habe, muss das notariell beurkundet werden.
Der Güterstand wird bei der Eheschließung bzw. durch einen Ehevertrag festgelegt. Von außen, durch gemeinsame Konten oder gemeinsamen Immobilienbesitz, kann man nicht sehen, was die Eheleute bezüglich des Güterstands vereinbart haben.
Der Güterstand ist ja nur bei Scheidung oder Tod von Belang. Er ist beim Güterstandsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen und ggf. beim Notar, der den Ehevertrag aufgesetzt hat.