Wohnungsräumung bei Todesfall

Beoman - 29 Dez 2020 à 17:09
 Gesperrt profil - 6 Jan 2021 à 01:32
Guten Tag,

ich habe eine Frage zur Wohnungsräumung bei Erbausschlagung und bereits erfolgter Kündigung.

Der aktuelle Mieter hat gekündigt zum 31.01.2021. Die Nachmieter ziehen zum 1. Februar ein.

Nun ist der aktuelle Mieter verstorben und die Erben werden voraussichtlich das Erbe ausschlagen. Dabei haben sie eine Frist von sechs Wochen und bis dahin ziehen bereits die neuen Mieter ein.

Wer macht nun die Entrümpelung?
Dürfen wir entrümpeln, um die Wohnung freizubekommen?
Einlagern kostet ordentlich und wir bleiben vermutlich ohnehin auf zwei Monatsmieten sitzen.

Ich danke für Ihre Antwort.

Viele Grüße
Vanessa

1 Antwort

Gesperrt profil
6 Jan 2021 à 01:32
Hallo,

schauen Sie mal in diesen Artikel über Erbausschlagung nach dem Tod des Mieters.

Gruß vom CCM-Team