Hauser
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Geändert am 3. Dezember 2021 um 00:05
Silke Grasreiner
Message postés3292Date d'inscriptionSamstag April 2, 2016StatusAdministratorZuletzt online:März 29, 2023
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4. Dezember 2021 um 00:30
Geschieden, Eltern wohnen 375 km entfernt. Wer bezahlt die Kosten bei einer Übergabe, um das Sorgerecht auszuüben? Und wo?
Silke Grasreiner
Message postés3292Date d'inscriptionSamstag April 2, 2016StatusAdministratorZuletzt online:März 29, 2023835 4. Dezember 2021 um 00:30
Hallo,
die Antwort finden Sie in diesem Artikel über das Umgangsrecht:
"Grundsätzlich muss derjenige, der ein Umgangsrecht hat, das Kind selbst abholen und danach wieder zurückbringen. ...
Die Kosten für das Holen und Bringen muss der umgangsberechtigte Elternteil tragen. Der andere Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt, braucht sich an den Kosten grundsätzlich nicht zu beteiligen. Nur bei sehr großer räumlicher Distanz (zum Beispiel München-Berlin), kann vom sorgeberechtigten Elternteil verlangt werden, das Kind zum Bahnhof, zum Flughafen oder zu einem Treffpunkt mit dem Auto zu bringen."