Benjamin321
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Geändert am 23. Februar 2022 um 01:00
Silke Grasreiner
Message postés3280Date d'inscriptionSamstag April 2, 2016StatusAdministratorZuletzt online:Januar 12, 2023
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25. Februar 2022 um 01:38
Hallo Forum
ich habe über die steuerlichen Vorteile gelesen, die Unternehmen haben, wenn sie betriebliche Gesundheitsleistungen für ihre Mitarbeiter erbringen.
Ich bin selbständig, arbeite in einem körper-/bewegungsintensiven Beruf und zahle für die berufliche betriebliche Gesundheitsförderung, um meine Arbeitsfähigkeit zu erhalten.
Kann ich die Kosten absetzen? Wenn ja, wohin gehört das in die Steuererklärung?
Silke Grasreiner
Message postés3280Date d'inscriptionSamstag April 2, 2016StatusAdministratorZuletzt online:Januar 12, 2023830 23. Februar 2022 um 01:20
Hallo,
ehrlich gesagt verstehe ich Ihre Frage nicht. Sie sind selbständig und zahlen selbst für eine betriebliche Gesundheitsförderung von Ihnen selbst? Sind Sie dann als Soloselbständiger auch der Betrieb, von dem hier die Rede ist? Unternehmen können das für ihre Mitarbeiter absetzen, also für Dritte, Maßnahmen für sich selbst kann man meines Wissens nicht absetzen.
Genau richtig. Ich bin Soloselbständiger und bezahle regelmäßige/s Training/Beratungen, wie ich in meiner Arbeit angesichts der Anforderungen an meinen Körper gesund und flexibel bleiben kann.
Silke Grasreiner
Message postés3280Date d'inscriptionSamstag April 2, 2016StatusAdministratorZuletzt online:Januar 12, 2023830 25. Februar 2022 um 01:38
Ok, danke für die Rückmeldung. Das fällt unter Kosten für die private Lebensführung und kann nicht steuerlich abgesetzt werden. Es würde nur gehen, wenn Sie Geschäftsführer Ihrer eigenen Firma sind und als solcher in Ihrer Firma angestellt sind.