Hallo,
aus den fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Handlungsfähigkeit nach § 36 SGB I
"2.1 Antragsannahme und Schriftwechsel
Bei der Antragsannahme ist darauf zu achten, dass bei Minderjährigen die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters im Antragsformular geleistet wurde und für die weitere Unterrichtung die Anschrift vorliegt."
Chefredakteurin - CCM Recht & Finanzen