Bezugsberechtigte Person stirbt vor Vertragsinhaber

Norbert - Geändert am 24. November 2022 um 23:34
 Gesperrt profil - 24. November 2022 um 23:38

Guten Tag,

wenn die bezugsberechtigte Person eines Bausparvertrages zum Zeitpunkt des Todes des Vertragsinhabers schon drei Jahre tot ist, fällt dann die Bausparsumme zurück in die Erbmasse des gerade verstorbenen Vertragsinhabers oder an die Erben der bezugsberechtigten Person? (Beim Tod der bezugsberechtigten Person vor drei Jahren wurde keinerlei Änderung/Aktualisierung des Bausparvertrages vorgenommen.)

Norbert Heß

1 Antwort

Gesperrt profil
24. November 2022 um 23:38

Hallo,

das ist beides möglich, je nachdem ob es sich um ein widerrufliches oder unwiderrufliches Bezugsrecht handelt. Im ersten Fall löst der Tod des Bezugsberechtigten praktisch den Widerruf aus und die Bezüge fallen in die Erbmasse des Vertragsinhabers, sobald dieser stirbt, ohne vorher einen neuen Bezugsberechtigten zu benennen.


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