12. Obergeschoss!!

nina_genz - 4. Februar 2011 um 22:39
 affenkind - 4. Februar 2011 um 22:40
Guten Tag,

ich bin auf der suche nach einer wohnung.
wir müssen dringend ausziehen und daher würden wir fast jede nehmen.
nun meine frage: ich habe eine freistehende wohnung in einem haus besichtigt. sie ist im 12. obergeschoss und der aufzug ist für ca. 4 monate wegen reparaturarbeiten kaputt.

muss ich dann genau so viel miete bezahlen wie so auch? (320 € kalt)

1 Antwort

das ist auf jeden fall ein mietminderungsgrund.
da sie aber relativ wenig kaltmiete bezahlen, wird sich das nicht sooo sehr auf den gesamtmietpreis auswirken.
aber einen kleinen teil können sie auf jeden fall zurückfordern!
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