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Erbrecht-Schenkung
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Ticket geschenkt
Horst.L.
- 19. Februar 2011 um 08:47
marianne -
19. Februar 2011 um 08:48
Guten Tag, ich habe ein Ticket geschenkt bekommen auf dem steht "nicht übertragbar".
Gehört das Ding jetzt mir oder ist das Geschenk ein Reinfall?
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1 Antwort
Antwort 1 / 1
marianne
19. Februar 2011 um 08:48
Handelt es sich dabei um einen auf Ihren Namen ausgestellten Gutschein? Dann z.B. wäre die
Schenkung
wirksam, aber Sie könnten den Gutschein nicht weiter verschenken .
Es muss aber auch nicht immer alles stimen, was auf diesen Tickets steht.
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