bento99
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Geändert am 5. Februar 2019 um 04:29
Silke Grasreiner
Message postés3290Date d'inscriptionSamstag April 2, 2016StatusAdministratorZuletzt online:März 15, 2023
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5. Februar 2019 um 05:05
Guten Tag,
ist im Hinblick auf die Abgeltungsteuer noch die Abgabe der Anlage KAP erforderlich?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Bento
Silke Grasreiner
Message postés3290Date d'inscriptionSamstag April 2, 2016StatusAdministratorZuletzt online:März 15, 2023835 Geändert am 5. Februar 2019 um 05:10
Hallo,
die direkt von den Banken abgeführte Abgeltungsteuer macht die Anlage KAP in der Regel überflüssig.
Die Anlage muss nur abgegeben werden:
- bei ausländischen Kapitalerträgen,
- wenn die Bank keine Kirchensteuer auf das Kapitalvermögen erhoben hat, obwohl Kirchensteuerpflicht besteht,
- wenn der Steuerpflichtige die bereits abgeführte Abgeltungsteuer überprüfen lassen will,
- wenn der Steuerpflichtige einen niedrigeren Steuersatz hat als die 25 Prozent Abgeltungsteuer und einen Antrag auf Günstigerprüfung stellt,
- wenn der Steuerpflichtige zu niedrige Freistellungsaufträge angegeben hat und seinen Steuerpauschbetrag nicht ausgenutzt hat,
- bei einer Besonderheit der Besteuerung von Guthabenzinsen aus einem Bausparvertrag.
Es ist richtig! Für einmal weniger Verwaltungskram. Es gibt aber Ausnahmen, wenn keine Kirchensteuer einbehalten wurde oder wenn die Zinsen aus dem Ausland kommen.