Abgeltungssteuer und Anlage KAP

Gelöst
bento99 - Geändert am 5. Februar 2019 um 04:29
 Gesperrt profil - 5. Februar 2019 um 05:05
Guten Tag,
ist im Hinblick auf die Abgeltungsteuer noch die Abgabe der Anlage KAP erforderlich?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Bento

2 Antworten

Hallo,

die direkt von den Banken abgeführte Abgeltungsteuer macht die Anlage KAP in der Regel überflüssig.

Die Anlage muss nur abgegeben werden:

- bei ausländischen Kapitalerträgen,

- wenn die Bank keine Kirchensteuer auf das Kapitalvermögen erhoben hat, obwohl Kirchensteuerpflicht besteht,

- wenn der Steuerpflichtige die bereits abgeführte Abgeltungsteuer überprüfen lassen will,

- wenn der Steuerpflichtige einen niedrigeren Steuersatz hat als die 25 Prozent Abgeltungsteuer und einen Antrag auf Günstigerprüfung stellt,

- wenn der Steuerpflichtige zu niedrige Freistellungsaufträge angegeben hat und seinen Steuerpauschbetrag nicht ausgenutzt hat,

- bei einer Besonderheit der Besteuerung von Guthabenzinsen aus einem Bausparvertrag.

Gruß vom CCM-Team
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Es ist richtig! Für einmal weniger Verwaltungskram. Es gibt aber Ausnahmen, wenn keine Kirchensteuer einbehalten wurde oder wenn die Zinsen aus dem Ausland kommen.
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