Ehevertrag: Was steht drin und wie schließe ich ihn ab?




Sobald man einen Partner zum Heiraten gefunden hat, könnte man sich eigentlich gleich an die Vorbereitungen für die Hochzeit machen. Bei vielen Paaren stehen nun aber erst einmal Diskussionen bezüglich des Abschlusses eines Ehevertrages an. Sich mit dem Thema Ehevertrag zu befassen mögen viele als unromantisch empfinden. Doch ein gut formulierter Ehevertrag kann später unter Umständen viel Ärger und Streit verhindern.


Es ist selbstverständlich nicht notwendig, einen Ehevertrag zu schließen - man kann in Deutschland auch heiraten und eine Ehe führen ohne den Abschluß eines Ehevertrages.

Ein Ehevertrag ist also eine Möglichkeit, aber kein Muß. Übrigens muß man den Ehevertrag auch nicht unbedingt bei Eheschließung vereinbaren - einen Ehevertrag kann man auch später, zu jeder Zeit, während der laufenden Ehe abschließen.


Bei den erheblichen finanziellen Folgen, die beispielsweise eine Scheidung haben kann, kann es in vielen Fällen zu empfehlen sein, sich über einen Ehevertrag Gedanken zu machen.


Was kann man in einem Ehevertrag regeln?


In einem Ehevertrag kann man, unter anderem, Vereinbarungen über den sogenannten ehelichen Güterstand treffen.

Der eheliche Güterstand regelt vor allen Dingen die Frage, ob das Vermögen, das dem einen Ehegatten bei der Eheschließung gehört, auch nach der Eheschließung ihm allein gehören soll oder ob es quasi zum "Gesamtvermögen" beider Ehegatten wird. Der eheliche Güterstand regelt auch die Frage, was ein Ehegatte nach einer Scheidung vom Vermögen des anderen Ehegatten erhält.

Letztere Frage ist sehr wichtig, wenn einer der Ehegatten im Laufe der Ehe ein großes Vermögen anhäuft oder bereits ein großes Vermögen in die Ehe mitbringt.

Insgesamt gibt es in Deutschland 3 mögliche eheliche Güterstände:





Falls ein Ehevertrag nicht geschlossen wird, so gilt automatisch der gesetzliche eheliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Daher wird dieser Güterstand oft auch kurz als "gesetzlicher Güterstand" bezeichnet. Das heißt: Um im Güterstand der Zugewinngemeinschaft zusammenzuleben benötigt das Ehepaar keinen Ehevertrag. Die meisten Ehepaare in Deutschland leben heute daher im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Für die Vereinbarung der Güterstände der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft ist zwingend der Abschluß eines Ehevertrages notwendig, das heißt ohne den Abschluß eines wirksamen Ehevertrages ist eine Gütertrennung oder eine Gütergemeinschaft nicht zu verwirklichen.


In einem Ehevertrag können, neben diesem wichtigen ehelichen Güterstand auch weitere Fragen geregelt werden, zum Beispiel




Wie kann man einen Ehevertrag abschließen?


Ein Ehevertrag kann nur vor einem Notar geschlossen werden (§ 1410 BGB).

Die Ehegatten dürfen sich beim Abschluß des Ehevertrages jedoch vertreten lassen.
Letzte Änderung am Samstag Januar 14, 2012 12:29:11 von Monitorer
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