Die Bemessungsgrundlage der
Einkünfte aus Gewerbebetrieb (gewerbliche Einkünfte) ist der
Gewinn.
Dieser Gewinn wird durch den in § 4 Abs. 1 EStG vorgeschriebenen
Betriebsvermögensvergleich (dieser
Vergleich hängt von der Bilanzierung ab) oder durch die in § 4 Abs. 3 EStG vorgeschriebenen Einnahmeüberschußrechnung (diese wird durch die Einnahmen-
Ausgaben-Rechnung ermittelt) berechnet.
Die Auswahl der Methode hängt davon ab, ob eine Buchführungspflicht besteht oder nicht.
Die Gewinne von buchführungspflichtigen Personen werden nach dem Betriebsvermögensvergleich ermittelt.
Die Gewinne von Nicht-Buchungspflichtigen können nach der Methode der Einnahmeüberschußrechnung ermittelt werden.
Letzte Änderung am Montag November 15, 2010 08:17:31 von eepp