Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Überblick)




Die Bemessungsgrundlage der Einkünfte aus Gewerbebetrieb (gewerbliche Einkünfte) ist der Gewinn.

Dieser Gewinn wird durch den in § 4 Abs. 1 EStG vorgeschriebenen Betriebsvermögensvergleich (dieser Vergleich hängt von der Bilanzierung ab) oder durch die in § 4 Abs. 3 EStG vorgeschriebenen Einnahmeüberschußrechnung (diese wird durch die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt) berechnet.

Die Auswahl der Methode hängt davon ab, ob eine Buchführungspflicht besteht oder nicht.

Die Gewinne von buchführungspflichtigen Personen werden nach dem Betriebsvermögensvergleich ermittelt.

Die Gewinne von Nicht-Buchungspflichtigen können nach der Methode der Einnahmeüberschußrechnung ermittelt werden.
Letzte Änderung am Montag November 15, 2010 08:17:31 von eepp
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Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Veräußerungsgewinn beim Verkauf des Betriebs
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