Kinderfreibetrag


Der Kinderfreibetrag beträgt für jedes Kind ab dem Jahr 2010 pro Elternteil 2.184 Euro und 4.368 Euro für zusammenveranlagte Elternteile.

Der Kinderfreibetrag steht beiden Elternteilen je zur Hälfte zu. Der Kinderfreibetrag entspricht dem Mindestbedarf eines Kindes für seinen Unterhalt.

Zum Unterhalt des Kindes gehören zum Beispiel:

  • Kleidung für das Kind,
  • Essen, Trinken, Unterkunft,
  • Kosten für die Schulausbildung,
  • Kosten für die Freizeit des Kindes (Ausflüge etc.).



Daneben wird für jedes Kind pro Jahr ein Freibetrag von 1.320 Euro (Zusammenveranlagung 2.640 Euro) für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens zugunsten des Steuerpflichtigen abgezogen.

Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung kommen nur in Frage, wenn sie günstiger sind als die Auszahlung des Kindergeldes.

Diesen Vergleich führt die Steuerverwaltung jährlich und automatisch durch und wendet dann dasjenige Verfahren an, das für den Steuerpflichtigen günstiger ist.


Tip:

Der Steuerfreibetrag ist nur für Eltern interessant, die mehr als 60.000 e jährlich verdienen.

Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung (Erziehungsfreibetrag)


Dieser Freibetrag beläuft sich ab dem Jahr 2010 auf 1.320 Euro pro Jahr und Kind (Bei Zusammenveranlagung der Ehegatten: 2.640 Euro). Er gilt sowohl für Minderjährige als auch für Volljährige.


Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung haben,
zusammengerechnet, also in der Addition, im Jahr 2010 folgende Grenze:

In der Summe steht den Eltern für das Jahr 2010 insgesamt ein Gesamt-Freibetrag für Kinder in Höhe von 7.008 Euro je Kind zu.
Letzte Änderung am Montag November 15, 2010 07:59:41 von eepp
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