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Steuerliche Behandlung von Abfindungen: Fünftelregelung

Mai 2013

Gemäß § 34 Einkommensteuergesetz (EStG) sind außergewöhnliche Einkünfte steuerlich begünstigt. Hier findet die sogenannte Fünftelregelung als Tarifermäßigung Anwendung.

Zu den außergewöhnlichen Einkünften zählen unter anderem auch Abfindungen, wenn
  • sie als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden und
  • sie zu einer Zusammenballung von Einkünften innerhalb eines Veranlagungszeitraums führen.


Die für die Abfindung anzusetzende Einkommensteuer wird nach der Fünftelregelung wie folgt ermittelt:

Differenz zwischen
Einkommensteuer für das regulär zu versteuernde Einkommen zzgl. ein Fünftel der Abfindung
und
Einkommensteuer für das regulär zu versteuernde Einkommen

Der Differenzbetrag wird mit fünf multipliziert. Das Ergebnis stellt die für die Abfindung anzusetzende Einkommensteuer dar.

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