Erbschaft ausschlagen: FRIST?

dani - 8. März 2011 um 23:40
 simi - 8. März 2011 um 23:40
Guten Tag,

ich will erstmal nachforschungen über meien vater einleiten, ee ich seine erbschaft annehme bzw ausschlage.
wir kannten uns kaum, daher mein misstrauen.
welche fristen gibt es hierfür in DL?

1 Antwort

Die Frist für die Ausschlagung einer Erbschaft beträgt sechs Wochen (§ 1944 BGB).
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