Kündigung während der Probezeit

malte - 21. Juni 2011 um 22:27
 Therese - 21. Juni 2011 um 22:27
Guten Tag,

ich mache eigentlich 6 monate eine probezeit bei einem ingenieurbüro. das arbeitsklima und die kollegen sagen mir jedoch überhaupt nicht zu. ich werde kündigen.
muss ich irgendwelche fristen beachten?

danke
malte

1 Antwort

Ja, es ist eine Frist zu beachten. iese beträgt bei einer Probezeitdauer von bis zu 6 Monaten nach § 622 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) 2 Wochen. Sie gilt für beide Arbeitsvertragsparteien.
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