Nicht drin was draufsteht!

S.Hammerschmidt - 18. Oktober 2010 um 00:12
 tropfstein - 18. Oktober 2010 um 00:23
Guten Tag,

habe vor kurzen mit Golffreunden "Das perfekte Dinner" nachgespielt.
Da wir den Sieger mit 500 Euro belohnen wollten, haben wir uns alle sehr angestrengt und gute Zutaten eingekauft (Hummer, Nordseekrabben, Belugakaviar, Madagaskarvanilleschoten usw.).

Hier das Problem: Ich habe mir bei meinem Weinhändler eine Kiste (12 Flaschen) trockenen Wein geben lassen. Die Rebsorte kannte ich vorher nicht. Da sie mir aber so angepriesen wurde, habeich mich überreden lassen.
Als ich dann am Dinnerabend die Flasche dekantierte, merkte ich sofort, dass es sich um einen halbtrockenen Wein handelte.
Somit war ein möglicher Sieg natürlich in weiter Ferne für mich, da ein halbtrockener zu meinem Hauptgang einfach unpassend war.

Kann ich nun irgendwelche Ansprüche geltend machen? Meine Freunde meinten nämlich, dass ich ohne die Weinpanne gute Chancen auf einen Sieg (also500 Euro) gehabt hätte.

Danke für Ihre Antwort,

mfG

S.Hammerschmidt

1 Antwort

Guten Tag Herr Hammerschmidt,

Ihrer sehr ausführlichen Schilderung entnehme ich nicht, dass Sie Ihrem Weinhändler Ihre Menükombination mitgeteilt haben. Somit kann die Eigenschaft des Weins als "passend zu Hauptgang X" auch nicht wirksamer Vertragsbestandteil geworden sein.

Diese Absprache hätten Sie vorher treffen müssen, um einen Anspruch zu haben.

Haben Sie dies nicht getan sieht es eher schlecht aus.

mfG
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