Garantie, ware kaputt

data - 9. Januar 2012 um 23:33
 rachmaninow - 9. Januar 2012 um 23:33
Guten Tag,
stimmt es, dass ich nicht sofort vom vertrag zurücktreten kann, wenn eine gekaufte sache innerhalb der garantie kaputt geht?

1 Antwort

hallo, ja, das ist richtig. du musst erst nacherfüllung gem. § 439 BGB verlangen. diese kann in einer reparatur oder einer neulieferung bestehen. schlägt diese fehl, kannst du den kaufpreis mindern (und somit den schaden hinnehmen) oder vom vertrag zurücktreten.
0