Verschrieben

erwin - 22. Januar 2012 um 22:35
Brandungsfelsen Beiträge 600 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 - 22. Januar 2012 um 22:37
Guten Tag,
ich habe beim otto-versand versehentlich eine hose der größe 50 und nicht der größe 52 bestellt, weil ich mich auf der bestellkarte verschrieben habe. nun habe ich hier die hose, die mir wirklich überhaupt nicht passt. habe ich die möglichkeit, den vertrag irgendwie rückgängig zu machen?

danke

1 Antwort

Brandungsfelsen Beiträge 600 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 23
22. Januar 2012 um 22:37
Hallo Erwin,

ja, das hast du. Praktisch gibt es hier 2 Lösungen:
- du machst Gebrauch von deinem 14-tägigen Widerrufsrecht, das du als Verbraucher (du hast doch als Verbraucher gekauft, oder?) bei Fernabsatzverträgen (Katalogbestellungen, Bestellungen per Telefon oder Internet) immer hast.
- du kannst den Kaufvertrag anfechten (insbesondere dann, wenn die 2 Wochen Frist schon verstrichen sind), weil du einem Erklärungsirrtum (§ 119 BGB) unterlagst.
Dann wird der Kaufvertrag von Anfang an (ex tunc) nichtig und du musst die Hose nicht bezahlen (wenn du sie schon bezahlst hast, kannst du das Bezahlte gem. § 812 I BGB zurückverlangen) und zurückgeben

MfG,
B.
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