Stellen Sie Ihre Frage Melden

Ich bin an seine Inhaftierung schuld

KEVIN.16 - Letzte Antwort am Feb 16, 2012 11:49
Guten Tag,
ich bin nicht stolz darauf. Aber ich wende mich an euch , euch um Rat zu bitten.
ich bin 16. da ich wusste, dass mein Nachbar eine Waffe kaufen wollte , aber es liegt eine Welt zwischen wollen und können.
Auf jeden FALL war ich auf ihn wütend und habe ihn dafür angezeigt , dass er mich angeblich mit einer Waffe bedroht hatte , als er betrunken war...
Da er sich schon mal strafrechtlich gemacht hatte , hatte es mir die Polizei abgekauft.
Jetzt sitzt er in Haft und ich bin daran schuld.
Wie lässt sich die Sache jetzt rückgängig machen?
Weiterlesen 

Ich bin an seine Inhaftierung schuld »

1 Antworten
Antwort
+0
moins plus
Hallo,
Ohne Beweise gegen ihn darf er nicht deswegen inhaftiert werden. Wenn er immer noch in U.H sitzt , dann bestimmt aus anderen Gründen.
Kommentar hinzufügen
Das Dokument mit dem Titel « Ich bin an seine Inhaftierung schuld » aus Recht-Finanzen (www.recht-finanzen.de) wird zur Verfügung gestellt unter den Bedingungen der Creative Commons Lizenz. Sie dürfen das Dokument verwenden, verändern sowie Vervielfältigungen dieser Seite erstellen, unter den Bedingungen, die in der vorgenannten Lizenz erwähnt sind und unter der gleichzeitigen Bedingung, dass Sie im Rahmen Ihrer Verwendung, Veränderung oder Vervielfältigung nach außen hin klar und deutlich auf den Urheber (= www.recht-finanzen.de) des Dokuments hinweisen.