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Rechte eins Adoptivkindes [Gelöst]

JOHNNY.15 - Letzte Antwort am Feb 23, 2012 10:46
Guten Tag,
ich bin 15 Jahre alt. Meine Adoptiveltern sind infolge eines Autounfalls verstorben. Sie waren beide arbeitstaetig . Was sind meine Rechte?
Ich danke allen , die sich zu Wort melden könnten.
MFG
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Rechte eins Adoptivkindes »

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Hallo!

Eure Rechte hängen davon ab , bei welchem Jahresalter ihr adoptiert worden seid.
JOHNNY.15 - Feb 23, 2012 09:27
Hallo Janine!!
hab den schönsten Dank dafür, dass du so schnell geantwortet hast. Wir waren beide 2 Jahre alt als wir adoptiert worden sind ( wir sind Zwillinge).
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Hallo nochmal!
Also styeht euch meiner Meinung nach die Benatragung der Waisenrente (Vollwaisenrente.("Der Kinderbegriff ist für die gesetzliche Rentenversicherung (§ 48 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch) und Unfallversicherung (§ 67 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) sowie bei der Alterssicherung für Landwirte identisch. Kinder und damit waisenrentenberechtigt sind leibliche Kinder (bei außerehelich geborenen Kindern jedoch seitens des Vaters nur bei erfolgter Vaterschaftsanerkennung oder Vaterschaftsfeststellung) sowie adoptierte Kinder.

Ihnen gleichgestellt sind die Stief- und Pflegekinder, die in den Haushalt des Verstorbenen aufgenommen waren, sowie die Enkelkinder und Geschwister, die in den Haushalt des Verstorbenen aufgenommen waren oder von ihm überwiegend unterhalten wurden".
)
Was die Erbschaft angeht, erbt ihr genauso wie die Leiblichen Kinder ( falls vorhanden).
Versucht ihr mit dem Jugendamt in Kontakt zu treten und ihr werdet weiter beraten , denn ihr seid beide minderjährig und für euch wird eine Pflegefamilie gesucht beziehungsweise werdet ihr im Kinderheim untergebracht.
Alles Gute wünsche ich euch.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Waisenrente
Gruß
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