Rechte der Erben zur geerbten Wohnung

Gelöst
danke euch - 18. September 2012 um 17:20
 danke euch - 20. September 2012 um 15:21
Guten Tag,
Muss man das Ende vom Erbschaftsprozess abwarten , das Haus betreten zu dürfen?Es geht um eine Wohnung , welche 05 Geschwister zusammen geerbt haben.

2 Antworten

Achim.M Beiträge 123 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 20, 2014 8
19. September 2012 um 17:15
Hallo !!! Es kommt darauf an ,was du genau mit " dem Haus betreten meinst" .... meinst du die Türschwelle oder mit den Sachen drinnen was anfangen oder dort wohnen ???
Sollte der Prozess noch nicht zu Ende gegangen sein , darf man nichts mit dem Haus anfangen... Weder das Haus noch seine Gegenstände dürfen verkauft werden..
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Hallo!

Ehrlich gesagt haben wir jetzt ( 2 von 04 Erben ) ein Problem damit , eine günstiges Miethaus zu finden. Deswegen spielen wir mit dem Gedanken , in meinen Elternhaus einzuziehen, bis wir was günstiges gefunden haben.Aber es geht um ein Erbhaus und der Prozess ist noch nicht zu Ende(((
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