Unbestellte Ware: Was soll ich damit tun?

FrauPfefferkuchen Beiträge 1 Mitglied seit Samstag Februar 9, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 9, 2013 - 9. Februar 2013 um 22:22
hicham.Sahline Beiträge 91 Mitglied seit Donnerstag April 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 30, 2014 - 12. Februar 2013 um 12:22
Guten Abend,

ich habe Kleidung online bei einem weltweit agierenden Versandhandel bestellt. Diese Ware wurde aus England geliefert, die Seite mit der ich "Kontakt" hatte war aber aber rein die deutsch Präsenzseite des Unternehmens.
Die Ware kam, passte nicht, ich schickte sie zum Umtausch zurück. Bezahlt wurde übrigens bereits, da das Unternehmen nur Kreditkarte und Paypal anbietet.
Nun kam aber nicht nur die neue passende Ware zurück, sondern zeitgleich, aber in einem separaten, an mich adressierten Päckchen, weitere Ware der Firma.
Keine Rechnung, kein Lieferschein, da das alles online läuft.
Für meine ursprünglich bestellte Ware habe ich alles bekommen: Bestellbestätigung, Rechnung, Versandbestätigung - nie war von der weiteren Ware die Rede.

Meine Frage nun: Habe ich irgendeine Pflicht der Firma gegenüber mich zu melden, um den Sachverhalt aufzuklären? Mache ich mich strafbar, wenn ich einfach abwarte was passiert? Wie soll ich reagieren, wenn sich die Firma meldet? Oder darf ich die Kleidung am Ende einfach tragen und behalten?

Vielen Dank!!

1 Antwort

hicham.Sahline Beiträge 91 Mitglied seit Donnerstag April 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 30, 2014 3
12. Februar 2013 um 12:22
Hallo!
Moralisch möchte ich meinen , dass du Kontakt zu der Firma aufnehmen solltest , den Online- Verkäufer von der unbestellten Waren zu berichten . Der Rest würde sich von selbst erledigen.
Was die rechtliche Lage angeht , bist du Gem. § 241a zu NICHTS verpflichtet. Siehe mal bitte hier: https://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html& https://www.recht-finanzen.de/contents/1112-nicht-bestellte-ware-erhalten-was-tun
0