Ausgleich für Witwe wegen nicht genommenen Jahresurlaub?

Gelöst
Liebe Oma Beiträge 76 Mitglied seit Dienstag September 4, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: November 10, 2015 - 13. Juni 2014 um 16:25
Sonja.O Beiträge 128 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 16, 2014 - 16. Juni 2014 um 11:38
Den Jahresurlaub soll , muss man nehmen. Das ist mir klar. Aber was ist , wenn der Arbeitnehmer davor ums Leben kommt? Gibt es die Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs? also für die Witwe Bitte um todsichere Antworten. Gerne mit§ oder mit gerichtlichem Urteil. Danke

1 Antwort

Sonja.O Beiträge 128 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 16, 2014 11
16. Juni 2014 um 11:38
Guten Tag liebe Oma!

nein , aus gesetzlicher Hinsicht , gibt es keine finanziellen Ausgleich. Denn der
Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht mit seinem Tod nicht unter. Sieh mal dieses Urteil
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