Was kommt in einEhevertrag hin?

Gelöst
INES NASNOUSSA - 4. Juni 2015 um 15:44
S.H Beiträge 45 Mitglied seit Mittwoch April 1, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 9, 2015 - 11. Juni 2015 um 17:38
Hallo zusammen,


Kurze Frage und zwar was ihr alles in einen Ehevertrag rein- dokumentieren wollen, vor allem wenn der Mann nicht aus Europa ist?Danke dem Rat.

5 Antworten

Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
5. Juni 2015 um 15:33
In einem Ehevertrag im engeren Sinn gem. § 1408 BGB können die Ehegatten die gürerrechtlichen Verhältnisse regeln, also die Zugewinngemeinschaft modifizieren oder Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren sowie Regelungen zum Versorgungsausgleich treffen.

Der Ehevertrag im weiteren Sinn beinhaltet häufig auch über § 1408 BGB hinausreichende Fragen. So werden mitunter Vereinbarungen über die elterliche Sorge für die gemeinsamen Kinder für den Fall der Trennung oder Scheidung getroffen, um eine einvernehmliche Scheidung zu erleichtern. Unbedeutend sind hingegen Eheverträge, die Klauseln zu den allgemeinen Ehewirkungen (§§ 1353 ff. BGB) enthalten, weil derartige Vereinbarungen gerichtlich nicht durchgesetzt werden können. Relativ oft wird hingegen der Ehevertrag mit erbrechtlichen Regelungen (Ehe- und Erbvertrag nach § 2276 Abs. 2 BGB) verbunden. [Quelle: http://www.rechtslexikon.net/d/ehevertrag/ehevertrag.htm]

Bei ausländischen Ehegatten oder deutsch-ausländischen Ehen muss u.U. das Heimatrecht mit beachtet werden. Da kommt es sehr auf den Einzefall an.
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Liebe Oma Beiträge 76 Mitglied seit Dienstag September 4, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: November 10, 2015 2
5. Juni 2015 um 16:19
entschuldige mich bitte dass ich bisschen schmunzeln muss .Wenn eine Ehevertrag jetzt schon die Frage ist .Dann besser nicht heiraten. Entweder man vertraut sich und klärt Untereinader alles ab finde das sowas nicht richtig komisch, vor allem wenn es deine zweite Hälfte wird.
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Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
5. Juni 2015 um 17:51
@ liebe Oma:

ich hatte im Bekanntemkreis gerade volgenden Fall:

Er (58) ist Beamter.

Sie (56) war während der Ehe zumeist selbständig. Kam so gerade über die Runden. Er hat für sie gebürgt (50.000 €). Sie hat am Ende Insolvenz angemeldet.

Er erwartet eine Beamtenpension. Sie hat keine Vorsorge getroffen.

Sie ist holterdiepolter ins Ausland zur Selbstverwirklichung. Die Ehe wurde geschieden.

Sie hat Anspruch auf fast die Hälfte seiner Pension. Er wird bis zur Pensionsgrenze nichts mehr aufbauen können.

Er sitzt auf den Schulden aus der Bürgschaft und den Restschulden nach Hausverkauf.

Meinst Du nicht, es wäre besser gewesen, sie hätten einen Ehevertrag geschlossen und etwas im Hinblick auf den Versorgungsausglöeich geregelt? Er könnte sich heute wegen seines blauäugigen Vertrauens, das ihn ziemlich ruiniert hat und in eine gewisse Altersarmut treiben wird, in den Hintern beißen.
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Liebe Oma Beiträge 76 Mitglied seit Dienstag September 4, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: November 10, 2015 2
5. Juni 2015 um 18:07
oh wie traurig.... kann sein ...ja ich habe keine Ahnung wie manche ticken aber ich komme aus einer Zeit, da hat man die Dinge nicht weggeworfen, sondern repariert.
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S.H Beiträge 45 Mitglied seit Mittwoch April 1, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 9, 2015 32
11. Juni 2015 um 17:38
ich würde eventuell besprechen wo man lebt/ nicht lebt und warum und auch z.b wo die Kinder ausbildet werden sollen. Vll Thema Krankheit/Rente et.c ( das beziehe ich auf einen zivilrechtlichen Vertrag) keine Ahnung ob man alles vertraglich festhalten sollte , aber zu mindestens über Konkrete Erwartungen
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