Verpackungspflicht bei Großware wegen Umtausch bei Mangel

Baghira2020 Beiträge 1 Mitglied seit Dienstag September 1, 2020 Status Mitglied Zuletzt online: September 1, 2020 - Geändert am 2. September 2020 um 07:01
 Gesperrt profil - 2. September 2020 um 07:12
Hallo,

wir haben eine Badewanne inkl. großer Glasteile gekauft, welche von Beginn an nicht funktionstüchtig war, und die Firma war nach 3 Reklamationen nicht in der Lage, die Ware brauchbar herzustellen.

Auf eine Rücknahme wurde sich bereits verständigt, jedoch will der Verkäufer die Ware bei uns nicht abholen , sondern verlangt, dass wir sie verpacken und dann auf eine Spedition warten.
Wir können aber niemals so ein für den Transport gesichertes Paket inkl. Sicherheitsverschnürung herstellen, so wie die Ware vom Werk kommt.

Da die Spedition sich bereits bei der ersten Lieferung nicht als zuverlässig herausgestellt hat, haben wir erstens die Bedenken, dass sie ein von uns laienhaft verpacktes Großpaket mitnimmt, bzw. es nicht heil beim Verkäufer anliefert.

Auch wenn wir mit Bildern den ordnungsgemäßen Zustand beweisen können, gehen wir davon aus, dass wir dann unser Geld nicht zurückbekommen.

Gilt bei solchen Großlieferungen auch die Pflicht zur Verpackung oder kann man die Abholung vom Unternehmen verlangen?

1 Antwort

Hallo,

am besten machen Sie mit der Spedition bzw. mit dem Verkäufer aus, dass die Spedition die Ware selbst verpackt. Alternativ lassen Sie sich bei der Abholung von der Spedition unterschreiben, dass die Ware ohne Schaden und sachgemäß verpackt ist. Erkundigen Sie sich vorher ggf. bei der Spedition, was diese unter sachgemäßer Verpackung versteht, damit diese bei der Übergabe nicht moniert wird. Ansonsten wird sich im Nachhinein kaum klären lassen, ob eine unsachgemäße Verpackung oder der Transport an sich einen möglichen Schaden verursacht hat und wer dann dafür aufkommen muss.

Gruß vom CCM-Team
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