Urlaub bei Wechsel des Geschäftsführers/Inhabers

RainerFrancescoStrauss - Geändert am 11. Januar 2022 um 04:37
 Gesperrt profil - 11. Januar 2022 um 04:56
Die Siutation ist folgende:
Familienbetrieb,
Geschäftsführer und Inhaber Bäckermeister,
eine Mitarbeiterin Ehefrau/ Bäckerin,
eine Mitarbeiterin, Einzelhandelskauffrau/Verkäuferin.
Der Chef stürzt von der Leiter, schwer verletzt, arbeitsunfähig, Betrieb geschlossen, Maschinen verkauft.
Verkäuferin: Bezahlung erfolgte übergangslos bis Neueinstellung, neuer Arbeitgeber nach rund 7 Wochen. 1 Woche Urlaub wurde "vor" dem Unfall genommen.
Kann der neue Arbeitgeber von den 6 Wochen Differenz "Jahresurlaub " interpretieren?

1 Antwort

Hallo,

ja. Der Zeitraum, in dem ein Betrieb ohne Geschätftsführer/Inhaber nicht betriebsfähig ist, kann ein betriebsbedingter Grund für Zwangsurlaub sein. Der neue Inhaber kann ja auch nichts dafür, dass der frühere Chef ausgefallen ist.

Gruß vom CCM-Team
1