Nachlasskonto auflösen ohne Erbschein

JKaff Beiträge 2 Mitglied seit Donnerstag August 25, 2022 Status Mitglied Zuletzt online: August 26, 2022 - 25. August 2022 um 13:10
 Gesperrt profil - 27. August 2022 um 02:20

Bezugnehmend auf folgenden Artikel,

Nachlasskonto auflösen ohne Erbschein

Nur der Erbe oder die Erben bzw. ein Bevollmächtigter kann das Konto auflösen und die Bank benötigt einen Nachweis über die Erbschaft. Liegt kein Testament vor, muss ein Erbschein beantragt werden, auch wenn das seine Zeit dauert.

Eine Ausnahme besteht, wenn das Konto nur ein geringes Guthaben aufweist. Wenn die Kosten und der Aufwand, um einen Erbschein zu bekommen, unverhältnismäßig zum Kontoguthaben sind, kann bzw. muss die Bank auf die Vorlage des Erbnachweises verzichten. In diesem Fall wird die Bank die Unterzeichnung einer Haftungserklärung fordern. Wenn sich dann im Nachhinein herausstellt, dass der vermeintliche Erbe keiner ist, kann die Bank die Rückzahlung getätigter Geldtransfers fordern.

1) Auf welches Urteil oder welchen Gesetzestext bezieht sich diese Einschätzung?

2) Wie kann der "vermeintliche Erbe" nach Auflösung des Kontos noch Geldtransfers über das Konto tätigen, die die Bank dann zurückfordern könnte. das klingt nicht plausibel.

Grund der Kontoauflösung ist doch das keine Geldtransfers über das Konto mehr stattfinden können.

Al

3 Antworten

Hallo,

1) die Nachlassverfügung mit Haftungserklärung ist ein gebräuchliches Vorgehen der Banken, kein Gesetz oder Urteil und erst recht keine "Einschätzung". Wer etwas einschätzt, ist die Bank, nämlich ihr Risiko aufgrund des Betrags, um den es geht, und der Dokumente, die ihr vorgelegt werden, um den Anspruch auf den Nachlass zu belegen.

2) Die Transfers durch die Bank von Guthaben auf dem Konto oder den Konten des Verstorbenen auf das Konto des Erben.


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JKaff Beiträge 2 Mitglied seit Donnerstag August 25, 2022 Status Mitglied Zuletzt online: August 26, 2022
Geändert am 27. August 2022 um 02:02

Hallo,

danke für die Info. Da sich die Bank aber weigert, ein Girokonto (ohne Guthaben) ohne Erbschein, also nur mit einer Haftungserklärung aufzulösen, kann ich mich nicht auf eine gesetzliche Grundlage oder ein Muster/Urteil berufen. Leider besitze ich nur eine Vollmacht - über den Tod hinaus. Die Bank besteht aber auf einen Erbschein, was mit erheblichen Kosten verbunden ist.

AL

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Ah ok, Sie haben also eine konkrete Situation. Dazu gibt es eine Rechtsprechung. Statt Erbschein können Sie ein notarielles Testament vorlegen oder eine beglaubigte Kopie eines eröffneten handschriftlichen Testaments, laut diesem Urteil vom BGH

Mit der Bankvollmacht oder einer Vorsorgevollmacht können Sie über Guthaben des Kontos verfügen, wenn welches da wäre, aber nicht unbedingt das Konto auflösen, dafür will sich die Bank mit einem weiteren Dokument absichern. Es könnten ja auch noch Verbindlichkeiten offen sein, die dann die Bank tragen müsste, wenn sie ohne einen echten Erbberechtigten das Konto aufgelöst hat. Auch bei 0 Euro Guthaben verbleibt die Verantwortung für mögliche Verbindlichkeiten beim Erben.


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