Erbschaft bei ehelichem und unehelichem Kind

Salamander! Beiträge 1 Mitglied seit Donnerstag Juli 1, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 1, 2010 - 1. Juli 2010 um 12:36
 Gerechtigkeit - 1. Juli 2010 um 12:39
Guten Tag,
meine Mutter ist vor einigen Jahren verstorben und nun ist auch mein Vater gestorben. Er hatte 2 uneheliche Kinder von 2 Frauen. Kann es richtig sein, dass wir jetzt gleichbehandelt werden und jeder nur 1/3 bekommt? Ich als einziges eheliches Kind kann doch nicht für die Seitensprünge meines Vaters bestraft werden.

1 Antwort

Gerechtigkeit
1. Juli 2010 um 12:39
Stattdessen willst Du lieber die Kinder Deines Vaters dafür bestrafen, dass sie aus einem Seitensprung entstanden sind??? Wahrscheinlich hatten sie es eh schon schwer genug im Leben.
Solange die Vaterschaft anerkannt war, erben eheliche und uneheliche Kinder zu gleichen Teilen.
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