Zeitschrift aus Versehen mitgenommen

s.kolb - Geändert am 6. Februar 2019 um 04:43
andi656_8938 Beiträge 5 Mitglied seit Montag März 11, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: März 11, 2019 - 11. März 2019 um 22:02
Guten Tag,
ich habe im Supermarkt aus Versehen eine Zeitschrift nicht der Kassiererin gegeben beim Bezahlen. Habe ich mich deshalb jetzt strafbar gemacht? Bitte um eine schnelle Antwort.
Danke

3 Antworten

Hallo,

für Diebstahl muss das Merkmal der absichtsvollen Zueignung gegeben sein (§ 242 BGB). Ohne Vorsatz liegt im Prinzip kein Diebstahl vor.

Die Frage ist, ob das Merkmal der Wegnahme erfüllt war, indem fremder Gewahrsam gebrochen und neuer begründet wurde. Wurde die Zeitschrift in die Tasche gesteckt oder aus dem Laden (bzw. schon aus dem Kassenbereich) befördert, wäre die Wegnahme und damit der Diebstahl de facto vollendet.

Damit die Sache bei einer geringwertigen Sache (in der Regel bei einem Wert unter 50 Euro) überhaupt verfolgt wird, muss der Besitzer einen Strafantrag stellen (§ 248a). Kommt es zu einem Strafprozess, geht es darum, dass ein guter Anwalt den fehlenden Vorsatz glaubhaft macht bzw. dafür sorgt, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

Gruß vom CCM-Team
1
Nein, haben Sie nicht. Es gibt keinen fahrlässigen Diebstahl. Nichtsdestotrotz sind Sie rechtlich dazu verpflichtet, die Zeitschrift zu bezahlen. Also zu hoffen, dass sich niemand meldet, ist falsch.
0
muffini Beiträge 114 Mitglied seit Mittwoch Februar 28, 2018 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 9, 2023 4
26. Februar 2019 um 20:17
Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. Mir ist es mal passiert, dass ich im Supermarkt aus Versehen ein Schneidbrett mitgenommen habe. Ist mir beim Einkaufen im Wagen unter meinen Rucksack gerutscht und ich habe vergessen es auf's Band zu legen und zu zahlen. Aufgefallen ist mir mein Fehler, als ich aus dem Supermarkt raus bin. Angst davor mich strafbar gemacht zu haben, hatte ich nicht. Aber ich hätte nicht guten Gewissens auf dem Brett Gemüse und Brot schneiden können. Also bin ich nochmal zurück zur Kasse gegangen, habe dem Kassierer von meinem Missgeschick erzählt und habe das Schneidbrett dann noch bezahlt. Etwas zu behalten, dass ich nicht bezahlt habe, wäre nicht nur falsch gewesen, sondern hätte sich für mich auch falsch angefühlt. Fehler passieren, aber man kann sie ja wieder geradebiegen.
0
andi656_8938 Beiträge 5 Mitglied seit Montag März 11, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: März 11, 2019
Geändert am 12. März 2019 um 19:25
So würde ich das auch machen. Für mich total logisch die Dinge wieder zurückzubringen und zu bezahlen.
0