steffy
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Geändert am 29. Januar 2019 um 02:34
Silke Grasreiner
Message postés3282Date d'inscriptionSamstag April 2, 2016StatusAdministratorZuletzt online:Februar 3, 2023
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29. Januar 2019 um 02:33
Guten Tag,
mein Ehemann müsste gemäß Urteil seine Tochter (aus einer früheren Beziehung) alle zwei Wochen besuchen und nach ihrem Wohl fragen. Doch kann er diese Woche aus Arbeitsgründen nicht. Daher wüsste ich gerne, ob ich - als seine Lebensgefährtin - für ihn einspringen darf.
Ich danke schon mal für Rückmeldung(en).
MfG
Silke Grasreiner
Message postés3282Date d'inscriptionSamstag April 2, 2016StatusAdministratorZuletzt online:Februar 3, 2023830 29. Januar 2019 um 02:33
Hallo,
es ist nicht möglich, dass die Lebensgefährtin des Umgansberechtigten das Besuchsrecht an dessen Stelle wahrnimmt. Das Besuchsrecht muss vom Berechtigten selbst wahrgenommen werden.
Mein Mann ist dazu verpflichtet, nach seinem Kind zu fragen. Aufpassen geht leider nicht, weil die Mutter das alleinige Sorgerecht über die Tochter hat.
Den Vater-Tochter-Kontakt lässt die Mutter leider nicht zu. Wenn es nach mir ginge, würde ich die Tochter zu uns holen. Aber die Mutter will es leider nicht.