Käuferrechte Gewährleistung und Garantie

Gelöst
majou - 9. Januar 2012 um 22:26
 Jennifer zz - 9. Januar 2012 um 22:33
Guten Tag,
was ist der unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
bei meinem neuen Laptop habe ich wohl beides, ist das wohl besonders gut ? bin ich da besonders abgesichert oder wie?
majou

1 Antwort

Hallo,
wenn du so willst: ja.
die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss beim verbrauchsgüterkauf auf einforderbar sein. sie besagt einfach nur, dass der Verkäufer lediglich bei gefahrübergang (also etwa bei lieferung der sache) für Mängel einstehen muss. wenn du als verbraucher kaufst und innerhalb der ersten 6 monate sachmängel auftreten, dann gibt es eine beweislastumkehr zu deinen gunsten und das gesetz vermutet, dass die mängel schon von anfang an bestanden haben. danach musst du beweisen, dass dem so ist.

bei der Garantie handelt es sich um eine weitergehende sicherung, die meist von dritten (Hersteller, lieferant...) gegeben wird. der garantiegeber versichert die sachmängelfreiheit der ware auf eine vorher festgelegte zeit (meist 1-5 jahre) zu.

wenn du also nach 4 wochen einen Sachmangel z.b. an einem bürostuhl entdeckst, kannst du dich einmal an den hersteller halten und von deiner garantie profitieren oder aber du wendest dich an den Verkäufer. die wahl liegt bei dir, jeder muss dein anliegen bearbeiten. wendest du dich an den verkäufer, kann dieser durch den unternehmerregress die auslagen, die er für mangelhafte ware vom hersteller für deine mängebeseitigung hatte, von diesem zurückfordern: siehe mal: https://www.recht-finanzen.de/contents/1205-wann-hat-der-kaeufer-ein-recht-auf-schadenersatz
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