MARLENE 18
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31 Jan 2012 à 15:45
Sonja.O
Beiträge128Mitglied seitDonnerstag 3 November 2011StatusMitgliedZuletzt online:16 Juni 2014
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1 Feb 2012 à 09:58
Guten Tag,
Sobald das Kalenderjahr auf meinen achtzehnten Geburtstag aufzeigte , warf mich mein Vater mit meiner Mutter hinaus. Sie ist vor kurzem arbeitslos geworden , ALG beantragt aber noch nichts bekommen. Ich bin 18 und Schülerin. Da wir nicht wussten , wohin wir gehen , sind wir zum Frauenheim gelandet.
Die Frage lautetet jetzt , ob er das Recht dazu hat ? ich bin zwar volljährig aber noch Schülerin . Kann ich gegen ihn vorgehen?
Ich danke allen , die sich die Mühe machen werden unser Problem zu lesen.
mfG
Sonja.O
Beiträge128Mitglied seitDonnerstag 3 November 2011StatusMitgliedZuletzt online:16 Juni 201411 1 Feb 2012 à 09:58
Guten Morgen !
Ja, er darf euch vor der Tür setzten , aber ihr könnt von ihm einen Unterhalt verlangen ... Für euch beiden , da du noch Schülerin bist ;Denkt aber darüber nach , die Services eines Anwaltes zu nehmen ... Wenn ihr mittelos seid , könnt ihr eine kostenlose Gerichtshilfe beantragen und bekommen...
Ich drücke euch die Daumen!
Gruß