Meine Erbschaft antreten zu können?

Gelöst
ERBE - 25. Mai 2012 um 17:29
 ERBE - 24. Juli 2012 um 15:16
Guten Tag,

Als ich 16 war , war mein Vater gestorben, woraufhin ich zu meiner Tante eingezogen war ( meine Mutter kenne ich nicht). Ich weiß , dass er reich war.Daher nehme ich an , dass ich seine Erbe bin .
An wen soll ich denn wenden, meine Erbschaft antreten zu können?

3 Antworten

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
28. Mai 2012 um 17:19
Hallo! Ich muss ganz ehrlich sagen , dass ich etwa verwirrt bin , was deine Fall angeht ... Denn eine Frist einer Erbschaft anzutreten beträgt normalerweise 06 Wochen ... Ich würde sagen , wende dich bestenfalls ans Nachlassgericht euren Wohnortes und schildere den Behörden die genau Lage und du wirst bestimmt ausgeholfen.
1
Hallo.
Das ist allerdings komisch. Wie Janine01 schon geschrieben hat, die Ausschlagefrist beträgt 6 Wochen, außer man befindet sich zu der Zeit im Ausland, dann wird sie auf 6 Monate verlängert. Wie lang ist das denn her dass du 16 warst? Hier kannst du das nochmal alles nachlesen: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/300005-nichts-leichter-als-zu-erben
Am besten wärs wirklich wenn du zum Nachlassgericht gehst.
Es kann natürlich auch sein, dass dein Vater ein Testament verfasst hat, indem er jemand anderes begünstigt. Es fehlen einfach zu viele Infos, klär das mit dem Nachlassgericht oder hol dir nen Anwalt.

Viel Erfolg!
LG Corinna
1
Vielen Dank nochmal für eure Hilfe.
Es wird ein Sonderverfahren stattfinden und allen Angaben werden überprüft.
0