ich bin deutsch- algerische Frau. Ich " bin " mit einem algerischen Mann verheiratet . Nach algerischem Ehegesetz; Nun wurde die Ehe nicht hier anerkannt , woraufhin der Antrag auf Familienzusammenführung abgelehnt worden ist. Ergebnis: EHE MUSS NACH DEUTSCHEM RECHT ANNULLIERT WERDEN. Jedoch muss ich mich nach algerischem Recht scheiden lassen.
Findet ihr es nicht merkwürdig eine nicht existierende Ehe aufzulösen ?
Ich hoffe , ich finde aufmerksame User die mir was zu sagen hätten.
Danke im Voraus.
Gruß
Hallo!
Wenn du in Deutschland ansässig bist , musst du als erster Stelle die deutsche Justiz in Auge halten. Doch bist du aus algerischem Blickwinkel verheiratet , daher kommt eine Scheidung nach algerischem Gesetz in Frage , in Falle neuer Heirat mit eventuell neuem algerischem Mann.
Merkwürdig ist es schon , aber ich fürchte du sollst dich mit der Lage abfinden...