I.K
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Geändert am 27. Dezember 2018 um 23:50
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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4. Oktober 2012 um 16:17
Guten Tag,
Mein Lebensgefährte wird ins Ausland versetzt. Ich will mit ihm dahin. Doch beträgt meine Kündigungsfrist 3 Monate vertragsmäßig. Wenn ich die Auswanderung meines Freundes als Annulierungsgrund für die Kündigungsfrist angeben würde, würde ich problemlos entlassen? Werde ich staatliche Hilfe kriegen, wenn ich wieder in Deutschland bin?
Danke euch im Voraus, wenn ihr mir helfen wollt.
Ehrlich gesagt würde ich als Chefin nicht darauf eingehen wollen. Dass du deinem Freund folgen willst, spielt bei mir eher keine Rolle. Denn eine gute Ersatzfachkraft muss erstmal gefunden und ihr muss alles beigebracht werden. Daher muss die Kündigungsfrist eingehalten werden.
Zu Punkt Zwei: Das Arbeitsamt zahlt kein ALG ,wenn der Arbeitnehmer seine eigene Kündigung eingereicht hat.