Unbestellte Ware

Gelöst
bertima Beiträge 1 Mitglied seit Dienstag November 26, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 26, 2013 - 26. November 2013 um 08:55
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 26. November 2013 um 11:19
Hallo..
bei mir ist ein Päckchen angekommen.Da ich sowieso auf etwas gewartet habe,nahm ich es unbeachtet des Absenders an.
Nachdem ich es jetzt geöffnet hatte,stellte ich fest,das ich weder den Inhalt (Kräuterbuch)
noch den Absender kenne.
Im Päckchen war eine Rechnung...mit Aufforderung innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.
Die Firma sitzt in der Schweiz...
Wie verhalte ich mich jetzt ??
Danke für die Antwort..

1 Antwort

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
26. November 2013 um 11:19
Guten Tag!
Paragraf 241a Abs. 2 BGB schreibt vor , dass der Verbraucher bei unbestellter Ware zu Nichts verpflichtet ist: ich zitiere : ("Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet".). Jedoch geht es in deinem Fall um Irrtümlichen Versand: "nahm ich es unbeachtet des Absenders an". .( In dem Falle: sind ( ich zitiere :" Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können".

Lösung / Verhaltensweise:
* Dir stehen zwei Lösungsalternativen zu:
Entweder die Ware aufbewahren und herausgeben beziehungsweise das Unternehmen mit der falschen / unbestellten Ware benachrichtigen und ihm eine kurze Frist setzen in der es die Ware abholen kann.

*Oder die Ware portofrei zurückschicken.

Da das Unternehmen in der Schweiz sitzt , würde ich einfach es via Mail kontaktieren, mit der Rücksendung der Unbestellten Ware benachrichtigen und den Rückschein schön aufbewahren. Achtung:Die rechtzeitige Absendung der Ware muss innerhalb von den 2 Wochen erfolgen.

Ich hoffe , ich habe dir hiermit weiterhelfen können.
L.G