pamelahahn584
Message postés19Date d'inscriptionDonnerstag Mai 16, 2013StatusMitgliedZuletzt online:Oktober 6, 2014
-
10. April 2014 um 15:40
SASUKKI
Message postés39Date d'inscriptionDienstag August 6, 2013StatusMitgliedZuletzt online:März 3, 2015
-
11. April 2014 um 17:48
so. Hoffe werde hier ausgeholfen.
Mein Sohn seie ungewollt Zeuge vom Mord-Fall seines Onkels gewesen. Da er Kind, dachte ich mir seine Phantasie erlaubt dem einen Strich, nach kurzer Überlegung jedoch meldete ich den Fall bei der Polizei und naja es war kein Aprilscherz. Mein Schwager wurde tatsächlich getötet...
mein Sohn habe den Mörder gesehen. Jetzt folgende Fragen:
* Steht als Kind Zeugnisverweigerungsrecht oder muss ich dem als gesetzlicher Vertreter die schriftliche Erlaubnis erteilen?Sein Vater und ich haben wir das gemeinsame Sorgerecht? Muss er gleich mit - unterschrieben? Kann er keinen Zeugenbericht verfassen lassen , wenn es ihm kein Zeugnisverweigerungsrecht zustehen würde?
Seine Angst vor dem Zeugenstand ist wegen seinem Alter berechtigt: 7 Jahre ist er.
SASUKKI
Message postés39Date d'inscriptionDienstag August 6, 2013StatusMitgliedZuletzt online:März 3, 20154 11. April 2014 um 17:48
hmmmmmmmmmmmm , an deiner stelle wuerde ich eher an mein Kind und an sein Psychoko Gedanken verschwenden. Nicht an die Zivilrecht. Lass deinem Kind psychologisch betreuen und die Fachleute wissen schon was es zu tun gibt.