Rechtfertigt Schimmel eine Sonderkündigung?

tobias.60 Beiträge 68 Mitglied seit Dienstag Mai 14, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: März 11, 2015 - Geändert am 31. August 2018 um 05:44
 Gesperrt profil - 16. Dezember 2016 um 12:56
Hallo,
will unbedingt meine Wohnung kündigen. mein Arzt meinte zu mir ich werde nicht 30 Jahre sein , wenn ich in meiner Wohnung weiterhin bleiben würde. wegen Schimmel halt. Gibt es ein Gesetz dazu , das eine Sonderkündigung rechtfertigt? Mein Mietvertrag ist noch 09 Monate gültig. Bitte um § oder BVG- Beschlüsse. Danke

7 Antworten

Schimmelbefall kann durchaus zur Kündigung berechtigen. Es kommt auf das Ausmaß an.

https://www.mietrechtler-in.de/fristlose-kuendigung-wegen-schimmelpilzen.html
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JimmyHoffer Beiträge 1 Mitglied seit Montag September 1, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: September 1, 2014 2
Geändert am 31. August 2018 um 05:45
Ich würde da keinen Tag länger drin bleiben. Da durch den Schimmelbefall deine Gesundheit gefährdet ist, solltest du sofort eine andere Unterkunft suchen, die der Vermieter zahlen muss, solange, bis die Wohnung vom Schimmel befreit wurde. Dazu kommt, dass natürlich eine Mietminderung möglich ist, weiß aber leider nicht, ob das auch Rückwirkend möglich ist. Der Vermieter muss den Schimmel Fachgerecht entfernen, danach kannst du eigentlich dort wieder wohnen, aber wenn du das trotzdem nicht willst, dann hast du auch ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Schimmel so stark ist, dass die Wohnung nicht bewohnbar ist.
Wir hatten in unserer Wohnung auch Schimmel, der sich ganz unbemerkt hinter einem Schrank ausgebreitet hat. Wir sind damals auch ausgezogen.
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tobias.60 Beiträge 68 Mitglied seit Dienstag Mai 14, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: März 11, 2015 19
1. September 2014 um 10:07
@S.H
@Jimmyhoffer:

Guten Morgen zusammen! Habt ihr den besten Dank für eure hilfreichen und beruhigenden Rückmeldungen:)))))))))) Könntet ihr mir vielleicht sagen , wann ich ausziehen darf. Ich würde gerne sofort ausziehen wollen , aber meine Kaution würde ich auch gerne zurückbekommen.... also die Kündigungsfrist in diesem Fall hätte ich gerne gewusst.
Vielen Dank schon mal:)))
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Winkelchen Beiträge 2 Mitglied seit Samstag Juli 30, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 30, 2016
30. Juli 2016 um 14:26
Fristlos ist doch Fristlos, also sofort
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Feierabendbier Beiträge 54 Mitglied seit Donnerstag September 15, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 8, 2017 56
16. September 2016 um 15:18
JA! Wenn der Schimmel nicht vom Mieter selbstverschuldet entstanden ist...
Der Vermieter hat die Pflicht sich um so etwas zu kümmern!

Kenne einen Fall, indem der Mieter sofort raus konnte, weil er (nach mehreren Beschwerden) über 6 Monate mit dem Schimmel in der Wohnung vergeblich auf Handwerker u.ä. gewartet hat.
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Feierabendbier Beiträge 54 Mitglied seit Donnerstag September 15, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 8, 2017 56
16. September 2016 um 15:19
ach wann du ausziehen kannst, können wir dir nicht sagen.
Als erstes natürlich eine Kündigung an den Vermieter schicken.
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Wolkendiebin Beiträge 3 Mitglied seit Dienstag November 1, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: November 1, 2016 1
1. November 2016 um 22:06
Ich würde solche Fragen am besten mal dem Mieterschutzbund stellen, die haben Fachanwälte für so etwas
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Gesperrt profil
16. Dezember 2016 um 12:56
Kann den anderen nur zustimmen-> raus da!
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