tobias.60
Beiträge68Mitglied seitDienstag 14 Mai 2013StatusMitgliedZuletzt online:11 März 2015
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29 Aug 2014 à 12:36
Gesperrt profil -
16 Dez 2016 à 12:56
Hallo,
will unbedingt meine Wohnung kündigen. mein Arzt meinte zu mir ich werde nicht 30 Jahre sein , wenn ich in meiner Wohnung weiterhin bleiben würde. wegen Schimmel halt. Gibt es ein Gesetz dazu , das eine Sonderkündigung rechtfertigt? Mein Mietvertrag ist noch 09 Monate gültig. Bitte um § oder BVG- Beschlüsse. Danke
JimmyHoffer
Beiträge1Mitglied seitMontag 1 September 2014StatusMitgliedZuletzt online: 1 September 20142 1 Sep 2014 à 01:24
Ich würde da keinen Tag länger drin bleiben. Da durch den Schimmelbefall deine Gesundheit gefährdet ist, solltest du sofort eine andere Unterkunft suchen, die der Vermieter zahlen muss, solange, bis die Wohnung vom Schimmel befreit wurde. Dazu kommt, dass natürlich eine Mietminderung möglich ist, weiß aber leider nicht, ob das auch Rückwirkend möglich ist. Der Vermieter muss den Schimmel Fachgerecht entfernen, danach kannst du eigentlich dort wieder wohnen, aber wenn du das trotzdem nicht willst, dann hast du auch ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Schimmel so stark ist, dass die Wohnung nicht bewohnbar ist.
Wir hatten in unserer Wohnung auch Schimmel, der sich ganz unbemerkt hinter einem Schrank ausgebreitet hat. Wir sind damals auch ausgezogen.
tobias.60
Beiträge68Mitglied seitDienstag 14 Mai 2013StatusMitgliedZuletzt online:11 März 201519 1 Sep 2014 à 10:07
@S.H
@Jimmyhoffer:
Guten Morgen zusammen! Habt ihr den besten Dank für eure hilfreichen und beruhigenden Rückmeldungen:)))))))))) Könntet ihr mir vielleicht sagen , wann ich ausziehen darf. Ich würde gerne sofort ausziehen wollen , aber meine Kaution würde ich auch gerne zurückbekommen.... also die Kündigungsfrist in diesem Fall hätte ich gerne gewusst.
Vielen Dank schon mal:)))
Feierabendbier
Beiträge54Mitglied seitDonnerstag 15 September 2016StatusMitgliedZuletzt online: 8 Februar 201756 16 Sep 2016 à 15:18
JA! Wenn der Schimmel nicht vom Mieter selbstverschuldet entstanden ist...
Der Vermieter hat die Pflicht sich um so etwas zu kümmern!
Kenne einen Fall, indem der Mieter sofort raus konnte, weil er (nach mehreren Beschwerden) über 6 Monate mit dem Schimmel in der Wohnung vergeblich auf Handwerker u.ä. gewartet hat.
Feierabendbier
Beiträge54Mitglied seitDonnerstag 15 September 2016StatusMitgliedZuletzt online: 8 Februar 201756 16 Sep 2016 à 15:19
ach wann du ausziehen kannst, können wir dir nicht sagen.
Als erstes natürlich eine Kündigung an den Vermieter schicken.